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EÜR-10-Tages-Regel,USt-Jahreszahlung,PV-Anlage,§ 11 EStG

Mein Mandant betreibt eine Photovoltaik-Anlage und ermittelt seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG. Es geht um das Jahr 2021. Es werden nur jährliche Umsatzsteuererklärungen übermittelt. Der Mandant erhält eine USt Abrechnung 2020 mit einer Abschlusszahlung in Höhe von 349,45 EUR, die am Fälligkeitstag 03.01.2022 mittels Lastschrift eingezogen wurde. Gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG haben wir die USt Abschlusszahlung als Betriebsausgabe in 2021 angesetzt. Das FA ist nun folgender Auffassung Die 10-Tage-Regelung gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG greift nicht, da es sich bei der Nachzahlung aufgrund der USt-Jahreserklärung nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt. Ist das richtig? Dann würden wir ja aufgrund § 3 Nr. 72 EStG kein Betriebsausgabenabzug in 2022 geltend machen können (§ 3c EStG).
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