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Ausschüttung,Rücklage

Sehr geehrter Gutachter, die 3 Gesellschafter haben bei Gründung einer GmbH in 2020 zusätzliche Einlage i.H.v. 18.000 € geleistet. Der Betrag wurde in der Bilanz als Kapitalrücklage durch Zuzahlungen ins EK verbucht. Es gab weder gesellschaftsrechtlich noch gesetzlich eine Verpflichtung für diese Zuzahlung. Lt. Bescheid zum 31.12.2022 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 S.3 KStG wurde das steuerliche Einlagekonto i.H.v. 18.000 € festgestellt (Bestand gem. § 27 Abs. 2 S.1 KStG). Die Gesellschafter möchten sich diese 18.000 € nun wieder zurück zahlen. Wann und wie kann dies erfolgen? Der Jahresabschluss inkl. Erklärungen 2022 ist bereits fertig. Kann die Rückzahlung unabhängig von der Erstellung der Steuererklärungen erfolgen oder erst im Zusammenhang mit der Erstellung 2023? Kann die Rückzahlung steuerfrei (ohne Kapitalertragsteuer) erfolgen? Welche Meldungen sind wann gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen? Ist ein Gesellschafterbeschluss über die Rückzahlung zu erstellen? Bedarf es einer Bescheinigung über die Rückzahlung an die Gesellschafter? Falls ja wo sind hierzu Muster zufinden. Danke!
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