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Risikolebensversicherung,BetrAVG,Beiträge

Ein Arbeitnehmer ist als Fremdgeschäftsführer mit normalem Gehalt in der A-GmbH beschäftigt. In der A-GmbH bekommt er außerdem einen Pkw gestellt. In einer Schwestergesellschaft, der B-GmbH, ist der Arbeitnehmer als Fremdgeschäftsführer auf Basis eines Minijobs mit 520 € beschäftigt. In dieser Gesellschaft wurde für ihn eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Begünstigt ist im Todesfall die Ehefrau des Versicherten. Frage: Wie ist der Abschuss einer Risikolebensversicherung zu werten? Wird das einer betrieblichen Altersvorsorge gleichgesetzt? Kann die Risikolebensversicherung steuerfrei zum Minijob gezahlt werden? Wird durch die RLV der Minijob beendet und alles gehört zusammen und ist im Midijob einschl. SV abzurechnen? Was passiert, wenn die Versicherung auf die A-GmbH übertragen wird?
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