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Verlustverrechnung,Verlustvortrag,Verlustabzug

Mandant hat keine Einnahmen vor dem Jahr 2019. 2019: In diesem Jahr hat Mandant X 4000,00 € Einkünfte aus Kapitalvermögen erhalten (Dividendenzahlung). Außerdem befindet sich Mandant X im Masterstudium und hat keine weiteren Einkünfte und Werbungskosten in Höhe von 15.000,00 €. (Studiengebühren, Fahrtkosten, etc.) 2020: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: 3000,00 €, Werbungskosten 3200,00 €; Einkünfte aus Kapitalvermögen 4000,00 € Dividende Wie wird ein Verlustvortrag in diesem Fall durchgeführt? Wird im Jahr 2020 erneut ein Verlust festgestellt? Wird der Verlust aus den Werbungskosten der nichtselbstständigen Arbeit mit den Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet?
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