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Verlustrücktrag,Festsetzungsverjährung

Die X GmbH hatte in 2020 einen Verlust erzielt und offenbar nicht beantragt, diesen mit dem höheren Gewinn des Jahres 2019 zu verrechnen. Alle Bescheide für 2019 und 2020 ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nach einer Betriebsprüfung ergibt sich folgende Situation: Gewinn 2019 noch höher als vorher; Verlust 2020 ebenfalls etwas höher. Eine Verlustverrechnung mit 2019 hat wieder nicht stattgefunden. Der Verlust 2020 ist niedriger als der Gewinn 2019. BP-Bericht und Änderungsbescheide liegen vor. Frage: Kann (in der Einspruchsfrist) noch beantragt werden, den Verlustrücktrag von 2020 auf 2019 (bei der KSt, bei der GewSt ja offensichtlich nicht) noch zu gewähren und die KSt 2019 entsprechend niedriger festzusetzen? Vielen Dank.
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