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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Unserer Mandantin gehört ein Haus, in dem sie mit ihrem Partner wohnt und mit 19 % USt zu fremden Wohnzwecken vermietet. Der Lebenspartner (nicht verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft) unserer Mandantin möchte auf dem Haus eine PV-Anlage bauen lassen. Ihm gehört die Anlage allein. Da der produzierte Strom auch für die vermietete Wohnung verwendet wird, fehlen unserer Mandantin künftig die Stromkosten als Werbungskosten im Mietobjekt. Kann der Lebenspartner unserer Mandantin ihr den Strom steuerfrei verkaufen, oder müssten diese Erlöse dann in der Einkommensteuer als Einkommen versteuert werden, bzw. fällt dies unter § 3 Nr. 72 EStG? Kann unsere Mandantin den abgekauften Strom als Werbungskosten im Mietobjekt ansetzen?
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