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Kleine PVA und Anschaffung im VZ 2022,ESt- und USt-liche Auswirkungen,Zuordnung zum Unternehmen oder KleinU

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hat am 27.09.2022 seine Photovoltaikanlage (5,12 kWh) in Betrieb genommen. Es wird Strom eingespeist und für den eigenen Haushalt selbst verbraucht. Muss bei der Steuer 2022 eine Anlage G und EÜR gemacht werden? Oder ist dies nicht mehr möglich. Muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden? Kann man die Anlage noch zum Unternehmensvermögen zuordnen? Falls ja bis wann? Angenommen man ordnet zu, kann man die Vorsteuer geltend machen und muss den Eigenverbrauch mit 19 % versteuern? Wann kann man dann zum Kleinunternehmer zurück wechseln ohne eine Vorsteuerberichtigung zu riskieren? Vielen Dank.
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