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Kindergeld,Kinderfreibetrag,Energiepreispauschale

Mein Mandant hat letztes Jahr in den Ferien sein minderjähriges Kind (15 Jahre) kurzfristig beschäftigt. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir über die Einreichung der Einkommensteuererklärung für das minderjährige Kind die EPP vom Finanzamt ausgezahlt bekommen und trotzdem das Kind bei den Eltern in der Steuererklärung als Kind im steuerlichen Sinn berücksichtigt bekommen (Kinderfreibetrag etc.). Ich habe ein wenig Bedenken, was in diesem Fall (eigene Steuererklärung für das minderjährige Kind) die Anerkennung der Versicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung des minderjährigen Kindes bei den Eltern angeht. Versicherungsnehmer bei der privaten Krankenversicherung ist die Mutter, und die Beiträge werden auch vom Konto der Mutter gezahlt.
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