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Rückstellung,Verfahren

Gegen die A-GmbH läuft seit 2019 ein Steuerstrafverfahren. A hatte auf ihren Baustellen Arbeitskräfte mit Werkverträgen beschäftigt. Die deutsche Rentenversicherung geht von abhängig Beschäftigten aus. Es werden Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 500.000 € gefordert. Die A-GmbH geht von gültigen Werksarbeitsverträgen aus. Für April 2023 ist ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter gesetzt. Der JA 2021 soll Ende Februar 2023 dem Finanzamt eingereicht werden. Frage: Hat A handels- und steuerrechtlich eine RSt in Höhe von 500.000 € zu bilden?
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