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Kraftfahrzeugkosten,Nutzung auch Lebensgefährtin,§ 4 Abs. 4 EStG

Mandant A ist im Inland steuerpflichtig. Er betreib ein Einzelunternehmen. Im Betriebsvermögen befindet sich ein Kraftfahrzeug, für das die 1%-Regelung angewandt wird. A überlässt seiner Lebensgefährtin auch das Kraftfahrzeug. Dafür beteiligt sich die Lebensgefährtin an den laufenden Kfz-Kosten (bezahlt einzelne Benzinrechnungen) und bezahlt auch eine Reparaturrechnung. Frage: Kann A, auch wenn seine Lebensgefährtin die Kosten trägt und dafür keine Erstattung geltend macht, diese Kosten in seinem Unternehmen geltend machen? Vielen Dank
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