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Entgeltauffüllung bei der UST,Schadenersatz

Unser Mandant vermietet "Eiswagen" und Coffee-Bikes. Es wird in den Mietverträgen jeweils ein s.g. Mindestumsatz vereinbart. Wenn z.B. auf dem Stadtfest in Musterstadt nur 300€eingenommen werden, verpflichtet sich der Vertragspartner die fehlenden 200€ zu dem Mindestumsatz (hier mit 500€ angenommen) draufzulegen. Personal wir jeweils von unserem Mandanten gestellt. Eine Aufteilung beim Coffee-Bike in unterschiedliche Steuersätze kann auch über die Kasse erfolgen. Mit welchem Steuersatz ist der s.g. Umsatzausgleich (hier oben 200€) anzusetzen? Oder handelt es sich um Schadenersatz? Würde sich an der o.g. Betrachtung was ändern, wenn es sich z.B. um eine Betriebsfeier handelt und die Abrechnung komplett über einen Kunden (in diesem Fall die Firma, die das Bike bucht) läuft? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe
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