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Gewinnerzielungsabsicht,Mehrere Einkunftsarten,§ 2 EStG

Mandant ist Psychotherapeut und erzielt daraus Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Daneben wird eine App betrieben, die fachlich der Freiberuflichkeit zuzuordnen ist, steuerlich aber als Gewerbebetrieb zu sehen ist und bereits seit Jahren entsprechend veranlagt wird. Die freiberufliche Tätigkeit erzielt Gewinne, während aus der gewerblichen Tätigkeit seit Jahren Verluste erzielt werden. Die gewerbliche Tätigkeit fördert die freiberufliche. Durch die App werden viele Patienten für die freiberufliche Tätigkeit gewonnen. Dafür wird in Kauf genommen, dass der App-Betrieb als gewerbliche Tätigkeit langfristig keine Gewinne abwirft. Kann es sich – trotz unterschiedlicher Einkunftsarten – bei der Frage der ggf. zu prüfenden Liebhaberei um eine sog. „Beurteilungseinheit“ handeln? Oder stellt sich die Frage „Beurteilungseinheit“ oder „Segmentierung“ nur innerhalb einer Einkunftsart?
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