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Gemeinnützigkeit,Sponsoring,Gegenleistung

Ein gemeinnütziger Verein zur Förderung kultureller Veranstaltungen e.V. veranstaltet zusammen mit der Stadt einen Opernabend „Don Giovanni“. Zur Finanzierung sammelt der Verein „Sponsorengelder“ ein; es handelt sich hier nicht um echtes Sponsoring, für das der Verein eine Gegenleistung zu erbringen hat. Jeder Sponsor erbringt einen Betrag von 350 €. Allerdings sollen die Sponsoren zur freien Verfügung Freikarten für die Veranstaltung zu einem Wert von 37,50 €/Karte erhalten. Diese muss der Verein zuvor selbst käuflich erwerben und gibt sie ohne Aufschlag weiter. Handelt es sich hier um eine Gegenleistung an den Sponsor, so dass diese eine Steuerpflicht (USt/KSt) auslöst?
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