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Liebhaberei Photovoltaikanlage,Ausübung Wahlrecht,§ 15 EStG

Mein Mandant hat drei jeweils umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (Schreinerei, Ferienwohnung und Photovoltaikanlage). Auf dem Lagerschuppen der Schreinerei (Betriebsvermögen) ist die Photovoltaikanlage angebracht. Diese hat eine Leistung von weniger als 10 kW und wurde 2011 angeschafft. Aus der Ferienwohnungsvermietung hat er im Jahr 2020 Einnahmen von 13.299 € erzielt. Kann er zum 31.12.2022 von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen und das Wahlrecht zur Nichtbesteuerung der Einkünfte aus der Photovoltaikanlage ausüben?
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