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Einkommensteuer,Bauabzugssteuer,Haftung

Es geht wieder um einen Leistungserbringer mit Sitz im EU-Ausland, der für einen deutschen Unternehmer Bauleistungen im Inland erbringt, so wie in unserem vorhergehenden Fall. Allerdings möchte ich meine Frage dahingehend präzisieren, ob dieser Bauleister aus dem EU-Ausland bei Erbringung einer Leistung im Inland sich in Deutschland eine §-48b-Bescheinigung besorgen muss, die er dann dem Leistungsempfänger vorlegt, damit bei der Bezahlung keine 15 % Bauabzugssteuer einbehalten werden müssen.
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