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Bauleistungen im EU-Ausland,Ort der sonstigen Leistung

ich habe folgende Frage und bedanke mich im voraus für Ihre Antwort: Ein Mandant von mir (Bauunternehmer) stellte ein Bauobjekt in Österreich für einen österreichischen Bauunternehmer fertig. Frage: Gilt die 13b Regelung auch über die Grenze nach Österreich? Ist etwas hinsichtlich der Rechnungsstellung zu beachten?
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