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Liebhaberei ? Totalgewinnprognose,Entnahmen,Eigenverbrauch,§ 2 EStG

Sachverhalt: Unser Mandant S hat im Jahr 2021 eine PV-Anlage in Betrieb genommen (AK 23.000 €) und daraus einen Verlust erzielt. Die Totalgewinnprognose ergibt einen Ertrag über 20 Jahre i.H.v. 38.000 € und Kosten i.H.v. 27.000 € (AK und Steuern). Im Ertrag ist ein Eigenverbrauch von ca. 42 % zu einem mittleren Bezugsstrompreis i.H.v. 28.000 € enthalten, sprich: Der Eigenverbrauch ist als Betriebseinnahme berücksichtigt und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert bewertet. Umsatzsteuerlich wird die Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe nach dem Einkaufspreis bemessen (BFH, Urteil v. 12.12.2012, XI R 3/10), so dass wir ertragsteuerlich auch vom Einkaufspreis ausgegangen sind bzw. hier ein vom PV-Anlagen-Hersteller mittlerer Bezugsstrompreis zu Grunde gelegt wurde. Fragen: 1. Ist die o.g. Vorgehensweise richtig? 2. Ist der Ansatz der Entnahmen in der Totalgewinnprognose zu berücksichtigen? 3. Wie ist der Eigenverbrauch in der Totalgewinnprognose zu bewerten? 4. Ist der Eigenverbrauch ertrag- und umsatzsteuerlich unterschiedlich zu bewerten? a) Wenn ja, worin liegen die Unterschiede und warum?
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