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anschaffungsnahe Herstellungskosten,Zuschuss,Zeitpunkt

Wir begleiten eine Mandantin, die im Jahr 2021 ein Vermietungsobjekt erworben hat. Unsere Mandantin plant nun umfangreiche Renovierungsmaßnahmen. Es stellt sich die Frage, ob diese Renovierungsaufwendungen zu anschaffungsnahem Aufwand führen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: Wann beginnt die dreijährige Frist zu laufen? Ist das Notarvertrags-Datum entscheidend oder der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten oder die zivilrechtliche Eigentumsumschreibung? Konkret plant unsere Mandantin, eine neue Heizung einzubauen. Hierfür wird sie hohe Fördergelder/Zuschüsse von der KfW erhalten. Was ist hierzu bei der 15-%-Grenze zu beachten? Können die von ihr verauslagten Renovierungskosten um den KfW-Zuschuss gemindert werden und wären also nur gekürzt um den Zuschuss bei der 15-%-Grenze anzusetzen? Oder muss die Förderung/der Zuschuss ignoriert werden und müssen zunächst in einem ersten Schritt für die Beurteilung der 15-%-Grenze die ungekürzten Renovierungsaufwendungen ohne Abzug des KfW-Zuschusses erfasst werden?
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