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Betriebsunterbrechung,Voraussetzungen,§ 16 Abs. 3b EStG

Ein Mandant hatte bisher ein Einzelunternehmen. Nun erwirbt er einen GbR-Anteil im gleichen Handwerk (Tischlerei). Seinen bisherigen Betriebssitz vermietet er an einen fremden Dritten mit einem 5-Jahres-Mietvertrag. Umbauten finden bzw. fanden nicht statt. Das restliche Anlagevermögen wird an die GbR vermietet, welche einen anderen Betriebssitz unterhält. Es wird keine Aufgabeerklärung abgegeben. Kann durch die o.g. Tatbestände das FA eine Betriebsaufgabe unterstellen? Es soll eine Betriebsunterbrechung angedacht sein.
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