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Handwerkerleistungen,BAFA-Zuschuss,§ 35a EStG

Unser Mandant hat in seinem Wohngebäude die Heizungsanlage erneuert (Kosten betrugen 50.000 €). Hierfür erhielt er 50 % Zuschuss von der BAFA (25.000 €). Können wir aus den verbleibenden 25.000 € die hier enthaltenen Lohnkosten in Höhe von 3.000 € als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a EStG steuerlich geltend machen?
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