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Persönlichkeitsrecht,Bilanzierungsgrundsätze,§ 4 EStG

Unser Mandant ist ein ehemaliger Fußball-Profi. Er lebt seit dem 01.01.2021 wieder in Deutschland und verdient heute sein Geld durch Werbeauftritte etc. Hierbei handelt es sich um höhere Beträge, die mangels nennenswerter Ausgaben voll steuerpflichtig wären. Fraglich ist, ob er am 01.01.2021 seine Persönlichkeitsrechte/Bildrechte/Namensrechte in sein Einzelunternehmen "Werbeveranstaltungen/Werbeauftritte" eingelegt hat und dieses über die z.B. nächsten zehn bis 15 Jahre abschreiben kann. Falls dies möglich sein sollte, wie sollte der Einlagewert ermittelt werden?
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