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Steuerbefreiung,§ 3 Nr. 72 EStG n.F.,JStG 2022,Abfärbung i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Neuregelung und Auswirkungen

Durch die rechtliche Änderung für PV-Anlagen ab 2022 ergeben sich einige Fragen. Wir haben von einem Berater die GbR übernommen, die hauptsächlich ein Gebäude an eine GmbH vermietet (keine Betriebsaufspaltung). Durch wohl schlechte Beratung wurde hier im Jahr 2008 auch eine PV-Anlage im BV der GbR erworben, wodurch die GbR gewerblich wurde. Nun stellt sich für uns die Frage, was ab dem Jahr 2022 mit der Gewerblichkeit passiert. Bleibt alles unverändert und die steuerlichen laufenden Auswirkungen in der Bilanz werden nur außerbilanziell korrigiert, oder müssen im schlimmsten Fall alle stillen Reserven aufgedeckt werden? Haben Sie hierzu schon Erkenntnisse?
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