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Abzug,§ 35a EStG,Beitrag Entwässerungsanlage

Das Finanzamt versagt folgende Aufwendungen nach § 35a EStG: Die Beiträge für den Verbesserungsbeitrag der Entwässerungsanlage können nicht nach § 35a EStG berücksichtigt werden, da es an einem räumlich funktionalen Zusammenhang zum eigenen Haushalt fehlt. Ist diese Auffassung des Finanzamts zutreffend?
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