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Instandhaltungsaufwand,Anschaffungsnahe Aufwendungen

Es geht um die Berechnung der 15%-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der Mandant hat ein Haus gekauft und Renovierungsmaßnahmen angeschafft. Nach meinem Kenntnisstand beginnt die Berechnung der 15% Grenze erst mit dem Übergang von Nutzen und Lasten. Der Zeitpunkt zwischen notariellem Kaufvertrag und Übergang von Nutzen und Lasten fällt hiermit nicht rein. Wie sieht es mit Rechnungen aus bei denen im 3-Jahreszeitraum Anzahlungen gezahlt wurden und die Schlussrechnung aber nach den 3 Jahren nach Übergang von Nutzen und Lasten gezahlt wurde? Was ist hierbei in Bezug auf den Zeitraum der Leistungserbringung zu beachten, wenn die finale Fertigstellung einmal vor Ende und einmal nach Ende des Jahreszeitraums statt gefunden hat? Vielen Dank schon mal und viele Grüße
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