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Eine GbR betreibt eine PV-Anlage < 30 kWp. Der erzeugte Strom wird teilweise ins Netz eingespeist. Der andere Teil wird in einem Vermietungsobjekt von den Mietern verbraucht. Die Stromlieferung wird gegenüber den Mietern abgerechnet. Sind diese Einnahmen als steuerfrei zu behandeln gem. § 3 Nr. 72 EStG? Welche Konsequenzen hat dies für die Einkunftsermittlung aus V+V?
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