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Steuerberatungskosten,Feststellungserklärung ErbSt-Zwecke,§ 12 Nr. 1 EStG

Im Rahmen einer Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung ist für die Bewertung von Immobilien die Abgabe einer Steuererklärung für die gesonderte Feststellung des Bedarfswertes der Immobilie und für Betriebsvermögen die gesonderte Feststellung des Bedarfswertes für eine Personengesellschaft oder für eine Kapitalgesellschaft erforderlich. Können die Rechnungen des Steuerberaters für diese ges. Feststellungserklärungen für Immobilien und für den Wert einer PersG oder KapG als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften bzw. als Betriebsausgaben bei der PersG oder KapG berücksichtigt werden?
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