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Firmenwagen Ges.-GF,Privatnutzung Pkw,Gehaltsbestandteile

Einer meiner Mandanten (nat. Pers., in DE unbeschränkt einkommensteuerpflichtig) ist beherrschender Ges.-GF einer GmbH. Die GmbH stellt ihm seit 2021 ein Kfz zur privaten Nutzung zur Verfügung. Er erhält kein GF-Gehalt, daher wurde eine Vergütungsvereinbarung getroffen i.H.v. 0,5 % (E-Auto) des Listenpreises. Diese Vergütung wurde gg. Ford. Gesellschafter im Rahmen der Abschlusserstellung 2021 gebucht und floss bisher nicht. Ist die Buchung gg. Ford. gg. Ges. als Entgeltlichkeit zu werten?
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