Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Anrechnung Soforthilfe auf Überbrückungshilfe,Berechnung Obergrenze,Schlussrechnung Überbrückungshilfe I

Unser Mandant hat am 19.3.2020 Corona-Soforthilfe beim Land in Höhe von 7.500,00 € beantragt und am 2.4.2020 ausbezahlt bekommen. Ferner hat er am 25.5.2020 beim Bund eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 € beantragt und eine Aufstockung in Höhe von 6.000,00 € . Beide Beträge wurden im Mai ausbezahlt. Wie verhält es sich bei der Anrechnung der Überbrückungshilfe I. (Im Schlussabrechnungspaket 1 sollte es richtig angegeben sein) Ich habe im Antrag angegeben, dass unserer Mandant im März Corona-Soforthilfe in Höhe von 22.500,00 € erhalten hat. Somit wird in der Überbrückungshilfe I kein Betrag abgezogen. Wäre es nicht richtiger im Antrag 2 x Corona-Soforthilfe anzugeben. Einmal im März 7.500,00 € vom Land, somit keine Anrechnung Einmal im Mai 15.000,00. € vom Bund, somit Anrechnung für 2 Monate je 5.000,00 €. Aber wie verhält es sich dann bei einer Rückzahlung. Lt. der Liquidationsberechnung müssen beide Corona-Soforthilfe Förderung zusammen zurückgemeldet werden. (Dies wurde mir bei der Hotline Corona-Hilfe mitgeteilt). Nach Rückzahlung hätte unser Mandant nur 10.000,00 € Corona-Soforthilfe erhalten. Bei welchen Zeitraum wäre das zu berücksichtigen? Vielen Dank!
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen