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Bilanzierung Markenname,Influencer,§ 4 EStG

Musiker M ist in verschiedenen Bands (GbRs) tätig (keine Soloauftritte). Daneben ist er über eine GmbH beratend für andere Musiker tätig. Seit ca. zehn Jahren ist er durch Fernsehauftritte (Talkshows und Unterhaltungssendungen) und Zeitungsartikel/Interviews auch als Einzelperson medial in Erscheinung getreten. Der in dieser Zeit geschaffene Bekanntheitsgrad wird seit 2021 für Werbezwecke genutzt. Hierzu hat M zum 01.07.2021 eine Gewerbeanmeldung als Influencer und Testimonial abgegeben. Die Vermarktung erfolgt über eine Agentur, die entsprechende Werbeauftritte vermittelt. Die Tätigkeit als Influencer und Testimonial ist wirtschaftlich erfolgreich, im Jahr 2021 wurden Einkünfte von ca. 150 T€ und im Jahr 2022 von ca. 250 T€ erzielt. Diese Einkünfte basieren zum überwiegenden Teil auf dem Bekanntheitsgrad des M. M hat u.E. seine Persönlichkeitsrechte zum 01.07.2021 in sein gewerbliches Unternehmen eingelegt (notwendiges Betriebsvermögen). Frage: Wie ermittelt sich der Wert der eingelegten Persönlichkeitsrechte? Die Einlage hat zum Teilwert zu erfolgen. Der Teilwert kann ggf. aus den Einkünften des ersten Jahres abgeleitet werden. Zu der Thematik gibt es eine Veröffentlichung von StB Juhn: https://www.juhn.com/fachwissen/start-ups-online-business-e-commerce/bewertung-persoenlichkeitsrechte-influencer/. Daraus ergeben sich weitere Fragen: – Aufteilung der Einkünfte (oder Einnahmen?) zwischen Entgelt für die Dienstleistung und Entgelt für die Persönlichkeitsrechte (Aufteilungsschlüssel? Nach StB Juhn ggf. 20 : 80) – Hochrechnung des Werts mit einem Multiplikator von 13,75 auf den Jahresgewinn (für den Anteil Persönlichkeitsrechte): Welchen Jahresgewinn sollte man zugrunde legen: die ersten zwölf Monate der Influencertätigkeit oder der ersten anderthalb Jahre (umgerechnet auf zwölf Monate)? Da die Steuererklärung für 2021 bis Ende August 2023 abzugeben ist, könnte man auch noch die Daten bis Juni 2023 (also die ersten beiden Jahre) berücksichtigen. – Abschreibung über 15 Jahre?
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