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Rechnungsanschrift,Vorsteuerabzug

Unternehmer A besitzt 2 Immobilien. Eine Immobilie ist gewerblich fremdvermietet. An dieser Anschrift befindet sich ein Briefkasten des Unternehmens von A. Die Adresse ist im Handelsregister eingetragen. Die andere Immobilie nutzt er zu eigenen Wohnzwecken. Dort befindet sich ein Arbeitszimmer, von dem aus das Unternehmen tätig wird. Auf seinen Rechnungen vermerkt A die Privatanschrift (Arbeitszimmer). Frage: 1.) Wie sind die formellen Voraussetzungen bei der Adresse des Rechnungsausstellers? 2.) Wie sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger bzgl der formellen Rechnungsanforderungen? 3.) Ist ein Vorsteuerabzug im vorliegenden Fall gefährdet?
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