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Vorsteuerabzug,Vermietungsleistungen

Wir haben folgenden Fall: Unser Mandant mietet eine Immobilie von einem Bauträger, welcher umfangreiche Um- und Ausbauarbeiten an dem Objekt vorgenommen hat. In diese Immobilie werden sich zukünftig wiederum verschiedene Ärzte „einmieten“ können – wobei das Personal, Besprechungsräume, allgemeine Infrastruktur etc. von unserem Mandanten zur Verfügung gestellt wird und von den Ärzten genutzt werden wird. Es handelt sich insofern nicht um klassische Arzt-Praxen und auch nicht um eine klassische Vermietung sondern auch ggfs. um eine (zusätzliche) Dienstleistung an die Ärzte. Einige Ärzte werden jedoch auch ihren Arzt-Sitz in diesen Räumlichkeiten haben. Es stellt sich nun einerseits die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bauträger die auf die Baukosten anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann? Wir gehen davon aus, dass hierfür eine Vermietung mit Umsatzsteuer an unseren Mandanten erfolgen muss? Andererseits stellt sich die Frage bzgl. der Umsatzsteuer / Vorsteuer für unseren Mandanten. Kann dieser – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – mit Umsatzsteuer an die Ärzte „vermieten“ und entsprechend wiederum Vorsteuer geltend machen?
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