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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,§ 4 Abs. 4 EStG,Versicherungsentschädigung

Unternehmer A besitzt ein Auto. Ein anderer Autofahrer verursacht einen Unfall. Die Versicherung für das Auto wurde aber nicht auf A, sondern auf B (kein Unternehmer, Privatperson) abgeschlossen, da dieser einen höheren Schadensfreiheitsrabatt hatte. A erstattet dem B jedes Jahr die Versicherungsprämie. Die Zahlung an die Versicherung zahlt immer B. Angenommen, die Reparaturwerkstatt stellt die Rechnung auf A aus, hat A dann einen Vorsteuerabzug? Was ist, wenn die Versicherung auf den B ausstellt, dann scheidet doch in jedem Fall ein Vorsteuerabzug aus, richtig? Wie ist der Fall ertragsteuerlich zu beurteilen? Kann A die an B gezahlte Versicherungsprämie als Betriebsausgabe geltend machen? Angenommen, A erhält die Reparaturrechnung auf ihn ausgestellt, kann A diese als Betriebsausgabe geltend machen?
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