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Mietwohnungsneubau,§ 7b EStG,Bemessungsgrundlage

Mit Baugenehmigung von Januar 2020 errichtet Mandant ein Achtfamilienhaus zur Fremdvermietung. Jetzt mit Fertigstellung entscheidet er sich, zwei Wohnungen zu privaten Wohnzwecken zu nutzen. Können die Herstellungskosten im Verhältnis der genutzten Flächen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgeteilt werden?
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