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Investitionsabzugsbetrag,Photovoltaik-Anlage,§ 7g EStG

Für unseren Mandanten wurde im Kj. 2020 ein Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 50 % v. 9.800 € (geplante AK) = 4.900 € gebildet. Die Anlage mit einer Leistung von 6,6 kW wurde schließlich im Monat 08/2021 installiert und ist im Monat 10/2021 ans Netz gegangen. Im Kj. 2021 wurde der hierfür gebildete IAB in Anspruch genommen und die PV-Anlage im Betriebsvermögen unseres Mandanten erfasst. Durch die Neuregelungen des § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen aus der PV-Anlage steuerfrei, so dass auch keine Betriebsausgaben (wie AfA) für diese Anlage mehr geltend gemacht werden können. Wie ist im vorliegenden Fall die ausschließlich betriebliche Nutzung (Jahr der Anschaffung = Kj. 2021 sowie Folgejahr = Kj. 2022) zu beurteilen? Ist die ausschließlich betriebliche Nutzung hier erfüllt, obwohl die Anlage im Kj. 2022 ertragsteuerlich unbeachtlich ist, oder hat hier im Kj. 2021 eine Korrektur zu erfolgen?
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