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Einkommensteuer,Bilanzierung,Aufschiebende Bedingung

Die X GmbH hat per notariellen Kaufvertrag im Jahr 2020 ein Grundstück erworben. Dieses wurde bisher nicht bilanziert, da es unter aufschiebender Bedingung gekauft wurde. Der Kaufpreis wurde bisher nicht gezahlt und die X-GmbH ist bisher keine Eigentümerin. Sie wurde bisher nicht ins Grundbuch eingetragen. Trotzdem hat sie im Jahr 2022 die Erlaubnis erhalten, bereits einen Teil des Grundstücks weiterzuverkaufen und erste Bauvorbereitungen auf dem Grundstück auszuführen. Das Grundstück wurde vorbehaltlich der Erteilung eines positiven Bauvorentscheids zur Errichtung eines Pflegeheims gekauft. Der Verkauf erfolgte unter Vereinbarung eines Rücktrittsrechts für den Verkäufer, wenn keine zeitnahe Vermessung vorgenommen wird. Verkäufer ist die X-GmbH. Im Vertrag wird ebenfalls aufgeführt, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2020 noch nicht durchgeführt wurde. Gerne senden wir Ihnen die Verträge zur besseren Beurteilung des Sachverhalts zu. Fragestellung: Ist der Kauf des Grundstücks trotz aufschiebender Bedingung ertragsteuerlich in der X-GmbH als Umlaufvermögen zu aktivieren und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Ist der Grundstückverkauf bereits im Jahr 2022 als Ertrag auszuweisen (Realisationsprinzip)?
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