Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuerbarkeit,Schadensersatz,§ 844 BGB

Der Ehemann unserer Mandantin ist von einem nicht gesicherten Lkw überrollt worden. Er verstarb an der Unfallstelle. Die Witwe hat einen Rechtsanwalt beauftragt, um Schadensersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Lkw geltend zu machen. Der Anwalt hat im Wesentlichen Ansprüche nach § 844 Abs. 2 BGB geltend gemacht. Nach § 844 Abs. 2 BGB hat der Schädiger der Witwe den aufgrund des Todes ihres Ehemannes weggefallenen Unterhalt zu ersetzen. Es handelt sich hierbei nicht um den familienrechtlich geschuldeten Unterhalt. Vielmehr soll schadensrechtlich abgebildet werden, wie die Situation ohne Unfall gewesen wäre. Ohne Unfall hätte der Ehemann eine Rente bezogen und hätte durch seine Mithilfe im Haushalt seiner Barunterhaltspflicht Genüge getan. Nach dem Unfall hat die Witwe zwar eine Hinterbliebenenrente erhalten. Dies ist aber geringer als die ursprüngliche Rente. Zudem hat sie ihren Haushalt allein zu führen. Der Anwalt hat beide Schadenpositionen, also den Barunterhalt wie auch den Naturalunterhalt, beziffert. Der Versicherer bietet jetzt in Form eines Abfindungsvergleichs eine Kapitalisierung dieser Rentenansprüche an, und zwar in Höhe von 140.000 €. Für die Witwe stellt sich nun die Frage, ob der Abfindungsbetrag von 140.000 € über die Einkommensteuererklärung zu versteuern ist oder nicht.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen