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BMF-Schreiben vom 17.7.2023,Zuordnung der PVA

Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Sachverhalt möchte ich gerne Ihre Einschätzung einholen: Mein Mandant hat ein gemischt genutztes Gebäude. Dieses wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt (39%), der restliche Teil (61%) sind Büroeinheiten welche USt-pflichtig vermietet werden. Nun hat mein Mandant sich eine PV-Anlage zugelegt. Die Leistung der Anlage liegt unter den kWp Grenzen. Wenn es sich vermeiden lässt, soll der Strom nicht eingespeist werden. Der Zweck der PV-Anlage ist es, ausschließlich eine Wärmepumpe zu betreiben, welche das komplette Haus beheizen soll. Ist es möglich die PV-Anlage der Vermietung zuzuordnen, um die Afa nutzen zu können, ohne diese mit §15 EStG zu infizieren? Wenn dies nicht möglich ist und die PV-Anlage als eigenständiger Gewerbebetrieb geführt wird: Wie kann man den Strom an die Vermietung verkaufen, dass durch die 31% Selbstnutzung kein Nachteil entsteht? Bzw. wie kann ich es in dem Fall als Innenumsatz gestalten? Vielen Dank und freundliche Grüße Arne Arnold
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