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Schuldzinsen,Nachträgliche Einkünfte,Insolvenz

Mandant beteiligte sich an einer Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG. Hierfür nahm er einen Kredit auf. Diese Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung wurden die letzten Jahre in der ESt.-Erklärung geltend gemacht. Jetzt ist die Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG insolvent. Seither werden von der Personengesellschaft keine Feststellungserklärungen mehr erstellt. Können die für den ehemaligen Gesellschafter verbliebenen Kosten (hier die Schuldzinsen) direkt über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden als negative Beteiligungseinkünfte?
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