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Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG,Fortführung der Tätigkeit,Keine wirtschaftliche Identität

Unsere Mandantin hat mittels Vertrags zum 30.06.2021 ihren Anteil (25 %) an einer Gemeinschaftspraxis in der Nähe von Gießen verkauft. Sie hat ab dem 01.07.2021 nun eine Einzelpraxis in der Nähe von Darmstadt, die weder räumlich oder personell mit ihren ehemaligen Anteil etwas zu tun hat. Auch sind in der Einzelpraxis andere Patienten vorhanden. Wir haben für die Kanzlei, die die Gemeinschaftspraxis betreut, nun eine Übersicht der Sonder-BA zum 30.06.2021 erstellt. Hier ist der Abgang des Praxisanteils (1 €) dem Erlös des Verkaufs (67.000 €) gegenübergestellt worden. Unsere Fragen: Kann nun unsere Mandantin in ihrer Einkommensteuererklärung einen Aufgabegewinn i.H. von 69.999 € (vor Freibetrag) geltend machen, obwohl sie weiter arbeitet? Ist es ein laufender Gewinn oder ein Aufgabegewinn, da räumliche bzw. sachliche Trennung vorliegt? Unsere Mandantin war im Jahr 2021 59 Jahre alt.
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