Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,IAB,Anschaffung

Die Mandanten A + B haben in unterschiedlichen GbRs im Jahr 2020 je einen IAB über 100 T€ gebildet. Jetzt haben sie im Jahr 2023 im Rahmen eines Share Deals eine KG gekauft. Diese hat fünf Photovoltaik(PV)-Anlagen aktiviert und die Finanzierung passiviert. Jeder der Gesellschafter/Mandanten hat nun eine neue KG gegründet. Diese kauft im Juni die PV-Anlage der vorbezeichneten KG und realisiert damit die zuvor in einer anderen Personengesellschaft per IAB eingegangene Investitionsverpflichtung. Im Dez. 23 werden die 20 % Sonderabschreibung neben der linearen AfA in den KGs verbucht. Im Anschluss, aber ebenfalls noch im Dez. 23, sollen die beiden neuen KGs mit der alten, aus dem Share Deal erworbenen KG verschmolzen werden. Die erste KG hatte in der Zwischenzeit auch alle andere PV-Anlagen verkauft. Die anderen Käufer der PV-Anlagen wollen genauso vorgehen wie A + B. Frage: Ist der im Jahr 2020 genutzte IAB rückwirkend aufzulösen, da a) in einer anderen Personengesellschaft gekauft wurde und b) die KG, die gekauft hat, nun nicht mehr existent ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen