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Nutzungsüberlassung,unentgeltliche,Betriebsaufspaltung

Guten Tag, Sachverhalt: Die Eheleute J und S sind jeweils zu 50 % an der Q-BAG PartG und an der Q-GmbH beteiligt. Die Q-BAG PartG hat Räumlichkeiten von einem fremden Dritten gemietet. Die Räumlichkeiten haben 2 abgetrennte Bereiche, von denen einer von der Q-BAG PartG genutzt wird. Der andere wird unentgeltlich der Q-GmbH zur Nutzung überlassen. Die Nebenkosten für die Räumlichkeiten trägt ebenfalls in vollem Umfang die Q-BAG PartG. Abwandlung: Statt der Q-BAG PartG hat die Q-MVZ GmbH die Räumlichkeiten gemietet. An der Q-MVZ GmbH sind die Eheleute J und S ebenfalls zu je 50 % beteiligt. Fragen: - Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu beurteilen? - Wie ist der Sachverhalt bilanziell zu beurteilen? - Wird durch die Nutzungsüberlassung eine Betriebsaufspaltung ausgelöst? - Dürfen die gesamten Aufwendungen für die Räumlichkeiten bei der Q-BAG PartG berücksichtigt werden? Oder nur der Anteil für den selbst genutzten Bereich? - wie sind die oben aufgeführten Fragen im Abwandlungsfall zu beantworten? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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