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Bilanzanpassung,Judikatur

Im Rahmen der Grundsteuererklärung wurde festgestellt, dass die Gesamtwohnfläche bisher zu gering festgesetzt wurde. Hier befindet sich auch ein Arbeitszimmer, welches in der Sonderbilanz aktiviert wurde. Die letzten zehn Jahre wurden die anteiligen Kosten zu hoch angesetzt. Der betriebliche Anteil für das Grundstück und das Gebäude sowie die Darlehensschuld sind nun anzupassen bzw. über das Kapitalkonto zu berichtigen. Die zurückliegenden Steuerbescheide sind unter Festsetzung ergangen. Eine Betriebsprüfung ist bis 2018 abgeschlossen. Somit kommt eine Änderung der letzten Jahre nicht in Frage. Ist die künftige Abschreibung von den berichtigten Anschaffungskosten des Gebäudewerts in der nächsten Bilanz zu berechnen? Müssen evtl. durch eine Selbstanzeige die Vorjahre korrigiert werden, da die Betriebsausgaben zu hoch angesetzt wurden? Der betriebliche Anteil verringert sich durch die tatsächlichen Werte, somit ist auch eine künftige Entnahme des Gebäudes aus dem Betriebsvermögen geringer anzusetzen. Müssen die zu viel berechneten Kosten evtl. bei Entnahme abgezogen werden?
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