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Grundbesitzverkauf,UST-Option

Eine Mandantschaft, eine GbR, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch umsatzsteuerpflichtige Vermietung eines Ladengeschäftes an eine GmbH. Eine Betriebsaufspaltung besteht nicht. Das Ladengeschäft durch die GmbH wird aufgegeben (im Januar 2024). Auf diesen Zeitpunkt ist auch der Mietvertrag zwischen der GmbH und der GbR gekündigt. Die GbR wird das Teileigentum, dass aus dem Laden und Lagerräumen besteht, im Dezember 2023 verkaufen. Sie hat dazu einen Makler eingeschaltet, der nach dem Verkauf eine entsprechende Honorarrechnung stellen wird. Die Frage ist, ob die Vorsteuer aus dieser Rechnung für die Vermittlung des Verkaufs als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Veräußerung des Teileigentums ist meines Erachtens ein nicht der Umsatzsteuer unterliegen der Vorgang (§ 1 Absatz 1b UStG). Führt das zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs?
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