Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ruhender Gewerbebetrieb,AfA,private Nutzungen eines Pkw,§ 16 Abs. 3b EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat in 2020 für seinen Betrieb einen PKW gekauft, dann den Betrieb ende 2020 aber (vorläufig) aufgegeben und Ende 2021 wieder neu gestartet. Wir haben, nach Rücksprache mit dem Finanzamt, die ursprünglich mitgeteilte Betriebsaufgabe zurück genommen, hauptsächlich um die Entnahme des PKWs nicht versteuern zu müssen (insbesondere UST) da bei Abgabe der Erklärung 2020 absehbar war das der Betrieb wieder aufgenommen wird. Nun hat der Mandant Ende 2021 mit seiner Tätigkeit wieder begonnen. Wie ist mit der AFA für den 2020 angeschafften PKW und mit der 1% Regelung für die Zeit in der der Mandant nicht selbständig tätig war, zu verfahren? Außer der AfA haben wir vom Mandanten für diese Zeit keine Kosten erhalten. Unser vorgehen wäre hier AFA als BA ansetzen, nun die 1% Regel mit entsprechender Deckelung der Kosten (kann diese monatsweise oder nur jährlich bzw. für den Zeitraum der Tätigkeit ab 11.2021 und den Zeitraum davor gesondert berechnet werden?). Vielen Dank
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen