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Einkommensteuer,Vertragsauslegung,Pensionszusage

Wir betreuen einen Mandanten, der ein Bauunternehmen in der Unternehmensform einer GmbH betreibt. Für den Sen.-Chef (der derzeit noch im Anstellungsverhältnis ist) besteht eine Pensionszusage. Diese besagt: „Sie erhalten eine lebenslängliche Altersrente i.H.v. mtl. 3.000 DM, wenn Sie nach vollendetem 65. LJ aus unseren Diensten ausscheiden ...“ „Die Renten werden am Letzten eines jeden Monats gezahlt, und zwar erstmalig für den Monat, der auf das die Rentenzahlung auslösende Ereignis folgt ...“ Nun stellt sich die Frage, ob das auslösende Ereignis das Erreichen des vollendeten 65. LJ ist, oder ob der Sen. tätig werden muss und das Ausscheiden aus den Diensten kundtun muss? Könnte er das dann ggf. auch erst mit 66 oder 67 Jahren tun?
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