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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Beratungskosten

Es wurde eine Holdingstruktur wie folgt aufgebaut. 1. Gründung einer Holding-GmbH 2. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH 3. Anteile der GmbH unter 2. wurden via Kapitalerhöhung in die Holding aus 1. eingebracht. 4. Anteile einer bereits bestehenden GmbH wurden in die Holding aus Nummer 1. via Kapitalerhöhung eingebracht. 5. Weitere GmbH wurde durch die Holding aus 1. gegründet. Der diesen Vorgang begleitende Rechtsanwalt hat hierüber eine Gesamtrechnung an die Holding gestellt. Meines Erachtens sind diese Umwandlungskosten aber aufzuteilen. Frage: Sind die durch den RA entstandenen Kosten in voller Höhe bei der Holding abzurechnen und dort dann auch als Betriebsausgabe abzugsfähig (es handelt sich nur um eine vermögensverwaltende Holding), oder müssen diese anders verteilt werden? Falls eine Verteilung zu erfolgen hat, wie ist diese vorzunehmen?
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