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Einkommensteuer,Nießbrauchsrecht,Rückwirkendes Ereignis

Mutter schenkt 2016 der Tochter eine an fremde Dritte vermietete Wohnung mit einem lebenslänglichen Nießbrauch an den Einkünften. Schenkungsteuerbescheid unter Abzug der Nießbrauchslast knapp unter dem Freibetrag von 400 T€, somit keine Schenkungsteuer angefallen. Die besagte Wohnung wird unter Verzicht auf das eingeräumte Nießbrauchsrecht verkauft. Stellt dieser Vorgang ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO dar, so dass die seinerzeit im Schenkungsteuerbescheid die gekürzte Last nun wieder hinzuzurechnen ist? Falls ja, wie hat die Berechnung der Hinzurechnung nach Schenkungsteuergesetz zu erfolgen?
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