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PV-Bestandsanlage,Steuerbefreiung ESt

Landwirt S hat 2009 eine PV-Anlage mit 20,925 kwhp installiert. Hiervon hat er einen Teil der Anlage mit 6,075 kwhp auf einem Gebäude installiert, in welchem er einen gewerblichen Reifenhandel betreibt (gewerbl. BV), den anderen Teil der Anlage von 14,85 kwhp auf einem landwirtschaftlichen Gebäude (landwirtsch. BV). Beide Teile der Anlage speisen ihren Strom über einen gemeinsamen Zähler ein, es erfolgt nur eine einheitliche Abrechnung für die Gesamtanlage. Die Anlage wurde bisher (bis VZ 2021) als eigener Gewerbebetrieb geführt. Frage: Wie ist die PV-Anlage (gesamt oder in Teilen) ab VZ 2022 ertragsteuerlich zu behandeln?
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