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§ 34 EStG,begünstigende Einkünfte,beratende Tätigkeit für Erwerber

Mandant verkauft seinen Anteil an einer GmbH & Co. KG für 800.000 €. Es liegt unstreitig ein Fall von § 16 EStG vor. Der Erwerber legt großen Wert darauf, dass der Mandant weiterhin für das Unternehmen als Berater tätig ist. Zu diesem Zweck gründet der Mandant eine GmbH, in der er alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist. Die neu gegründete GmbH ist für die (veräußerte) GmbH & Co. tätig. Gefährdet diese Tätigkeit als Berater den begünstigten Steuersatz nach § 34 EStG?
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