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Gewerbliche Vermietung,Abgrenzung Vermögensverwaltung

In meiner Anfrage geht es um die steuerliche Berücksichtigung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen, wenn nur noch eine reine Vermietung gegeben ist. Mein Mandant hat im Jahr 2021 einen Großteil seines Betriebsvermögens des Einzelunternehmens, wie Betriebsausstattung, Kundenstamm an seine eigene GmbH veräußert. Allein diverse Fahrzeuge wurden im Einzelunternehmen zurückgehalten und wurden fortan an die GmbH vermietet. Diese Fahrzeuge wurden weiterhin im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens, welches nicht beim Gewerbeamt abgemeldet wurde, gehalten. Fraglich ist nun, inwieweit weiterhin eine gewerbliche Tätigkeit aus der Vermietung begründet wird. Grundsätzlich handelt es sich nur um die reine Vermietung von Fahrzeugen, die nicht unter § 15 EStG zu sehen ist. In diesem Bezug bitte ich zu beantworten, ob die gewerbliche Tätigkeit fortgeführt werden kann und somit die Fahrzeuge im Betriebsvermögen verbleiben oder automatisch eine andere Einkunftsart entsteht.
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